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Urteil zu Präimplantationsdiagnostik

Ein Berliner Reproduktionsmediziner hat Bewegung in die Debatte rund um die Präimplantationsdiagnostik (PID) und das deutsche Embryonenschutzgesetz gebracht. Nachdem er bei drei Paaren mit Verdacht auf genetische Erbkrankheiten eine PID durchgeführt hatte, zeigte er sich selbst an, um in dieser umstrittenen Frage Klarheit zu schaffen. In einem Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin wurde er nun freigesprochen. Dieses Urteil stellt einen einen Präzedenzfall für die PID dar und macht neue Richtlinien für das Embryonenschutzgesetz in Deutschland notwendig. Unter anderem müssen Störungen definiert werden für die eine PID in Frage kommt. Bislang sind jedoch noch viele Fragen offen, deshalb wird sich kurzfristig nichts an den bisher gültigen Regelungen ändern. Wir stehen aber mit anderen IVF-Zentren in Kontakt und unterstützen den Prozess einer möglichst baldigen Neuregelung der Gesetzeslage.  



 
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Bielefeld Fertility Center

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Neue Westfälische Nr. 169, Freitag, 23. Juli 2010.Artikel von Andrea Hüttenhölscher ...
 
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