Neue Westfälische Nr. 169, Freitag, 23. Juli 2010. Artikel von Andrea Hüttenhölscher und Alina Reichardt
Das Anfang Juli gefällte Urteil zur Präimplantations-diagnostik (PID) könnte vielen Paaren mit einem unerfüllten Kinderwunsch weiterhelfen. Denn jetzt steht fest, dass Embryonen bereits im Reagenzglas auf Erbkrankheiten getestet werden dürfen. Zuvor gab es über die Auslegung des Gesetzes unterschiedliche Meinungen.
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