
BRZ berichtet: Private Krankenversicherung und Kinderwunsch
Der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V. (BRZ) unterstützt Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Kostenträgern, durch Aufklärung, Urteilsdokumentation und rechtliche Beratung.
Die Geschäftsstelle des Bundesverbands Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V. (BRZ) ist seit Jahren mit den Herausforderungen vertraut, denen sich Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Kostenträgern stellen müssen. Besonders im Bereich der privaten Krankenversicherung zeigt sich häufig, dass berechtigte Ansprüche trotz klarer Rechtslage nicht oder nicht vollständig anerkannt werden.
Mit dieser Internetseite möchte der BRZ Transparenz schaffen, indem er die häufigsten Argumente der Versicherer offenlegt und die Hintergründe beleuchtet. Unter der Rubrik „Quellen“ werden nach und nach relevante Urteile und Stellungnahmen bereitgestellt, um Kinderwunschpaaren, behandelnden Ärzten, Rechtsvertretern und sogar den Versicherern selbst eine Orientierungshilfe zu bieten. Ziel ist es, die Klärung der Sachlage und die Kostenerstattung zu beschleunigen.
Wichtig bleibt jedoch, vor einer Behandlung den individuellen Versicherungsvertrag sorgfältig zu prüfen, da dieser maßgeblich für den Leistungsanspruch ist. Der BRZ empfiehlt, dies frühzeitig zu klären.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Website des BRZ: pkv-contra-kinderwunsch.de